Kosten

Das Honorar für 50 Minuten beträgt zwischen 110 und 130 Euro. Die Abrechnung erfolgt nach der Heilpraktiker-Gebührenverordnung und kann leicht variieren.

Voraussetzungsnachweis

Durch meinen Abschluss als DO Holistéa mit über 4500 Präsenzstunden, die Heilpraktikererlaubnis sowie die Mitgliedschaft im „Verband der Osteopathen Deutschland e.V.“ (VOD) sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, die einige Krankenkassen für eine mögliche Bezuschussung fordern.

Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse ab.

Erstattung

Gesetzliche Krankenversicherung

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen.

Informieren Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Bezuschussung und ob ein ärztliches Privatrezept für die Kostenübernahme erforderlich ist.

Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zusammen mit dem Privatrezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Link zur Kassenübersicht

Private Krankenversicherung, Beihilfeversicherungen und Zusatzversicherungen

Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Je nach Vertragsbedingungen kann Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung die Kosten für Leistungen nach der GebüH ganz, teilweise oder in manchen Fällen auch gar nicht erstatten.

Bitte beachten Sie, dass eventuell entstehende Differenzen zwischen dem Rechnungsbetrag und der Erstattung von Ihnen selbst zu tragen sind.